Sachbearbeiter (m/w/d) im Fachbereich 4.5

bei Kreisverwaltung Kaiserslautern

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Veröffentlicht am:
Bewerbungsfrist:

Bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiter (m/w/d) im Fachbereich 4.5 Beistandschaften zu besetzen.

Diese Aufgaben erwarten Sie im Wesentlichen:

  • Beratung und Unterstützung alleinerziehender Elternteile nach den §§ 18 Abs. 1, 2, 4 und 52a SGB VIII (primär: Klärung von Fragen zur Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen)
  • Führung von Beistandschaften nach § 1712 BGB zur Feststellung von Vaterschaften und zur Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im In- und Ausland
  • Beurkundungen nach § 59 SGB VIII, z.B. Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen und Unterhaltsverpflichtungen
  • Führung des Sorgeregisters nach § 58 SGB VIII

Ihr Anforderungsprofil:

  • Abschluss der Angestelltenprüfung II (Verwaltungsfachwirt), alternativ abgeschlossenes juristisches Studium
  • Kenntnisse im Familienrecht, Verfahrens- und, Prozessrecht und im Unterhaltsrecht
  • Bereitschaft zur Weiterbildung
  • Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch
  • Sicherheit in der Anwendung von EDV-Systemen
  • Einsatzbereitschaft, Eingeninitiative, Belastbarkeit, Selbständigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Kommunikations-/Konfliktlösungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • interkulturelle Kompetenz

Was wir bieten:

  • motivierte und freundliche Kolleginnen und Kollegen
  • einen krisensicheren Arbeitsplatz
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten durch großzügig festgelegte Rahmenzeiten und das Führen eines Gleitzeitkontos
  • Homeoffice im Rahmen der stellenbezogenen Möglichkeiten
  • Jobticket
  • Betriebliche Altersvorsorge durch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
  • Angebot der Zahlung vermögenswirksamer Leistungen durch den Arbeitgeber
  • bedarfsorientierte Fortbildungen
  • eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe
  • Kostenerstattung nach LRKG bei Benutzung des eigenen PKW zu Dienstzwecken

Nicht zuletzt in Zeiten von globalen Krisen wie der Corona-Pandemie konnte sich der öffentliche Dienst als Arbeitgeber als Garant für einen konstanten und sicheren Lebensunterhalt beweisen. Die Kreisverwaltung Kaiserslautern tritt bei Personalentscheidungen für Chancengleichheit ein.

An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sofern im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung die männliche Geschlechterformulierung verwendet wird, auch immer das weibliche und das dritte Geschlecht (divers) gleichermaßen angesprochen wird. Eine Benachteiligung des weiblichen und des dritten Geschlechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren erfolgt auf Grundlage von Art. 6 und 88 der DSG.